Unsere Beratung ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Arbeitnehmer beraten wir entlang ihres persönlichen Bedarfs, wobei die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in den Händen der Arbeitgeber liegt. Für Arbeitgeber hängt der gewünschte Aufwand immer davon ab, welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wird. Den Beratungs- und Optimierungsbedarf ermitteln wir individuell, gesonderte Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht.
Für Arbeitnehmer
Die in der bAV begriffenen Kosten bemessen sich in erster Linie daran, wie viel monatlich angespart werden soll. Dies lässt sich ausgehend von den persönlichen Gegebenheiten wie Gehalt, Alter und gewünschter Altersrente kalkulieren. Die üblichen Abschluss- und Verwaltungsgebühren sind in dem monatlichen Aufwand beinhaltet, es entstehen also keine zusätzliche Kosten abseits des eigentlichen Vorsorgevertrags.
Für Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber ist der Kostenaufwand der bAV daran zu bemessen, was er seinen Beschäftigten bieten möchte, welchen Umfang also die Zuschüsse haben sollen. Im Falle einer Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber zumeist selbst Sozialabgaben ein, die er weitergeben oder sogar erweitern kann. Der Beratungsaufwand für ein bAV-Konzept ist in aller Regel durch die Vertragskosten im Zuge der Umsetzung gedeckt. Separate Kosten können in Einzelfällen, wo erforderlich, z.B. für eine Rechtsberatung anfallen. Gern stehen unsere Experten Ihnen hierbei zur Seite: Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung rund um die Betriebliche Altersvorsorge.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Ein 30-jähriger Angestellter möchte einen Teil seines Bruttogehaltes in die betriebliche Altersvorsorge einbringen, beispielsweise 100 Euro pro Monat. Dieser Beitrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, wird also direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber führt diesen Beitrag für den Arbeitnehmer ab, z.B. bei einer Direktversicherung an ein Versicherungsunternehmen, und steuert den gesetzlichen Pflichtanteil von 15 % bei, sofern er diesen aus eigener Sozialversicherungs-Ersparnis generiert. So profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber von Ersparnissen bei Steuer bzw. Sozialversicherung.
Führungskräfte-Versorgung über die Unterstützungskasse
- Mitarbeiterbindung von wertvollen Fach- und Führungskräften
- Steuervorteile
- keine Auswirkung auf die Unternehmensbilanz
Sichern Sie mit uns den erhöhten Versorgungsbedarf von Inhabern, Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) und Führungskräften mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse ab, denn: Dieser Personenkreis hat in der Regel nur einen geringen oder sogar keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente.
Unterstützungskasse
- Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und eignet sich besonders für Personen mit höherem Einkommen wie z.B. Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) oder Führungskräfte, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen.
- Von der Unterstützungskasse profitieren beide Seiten: Für Fach- und Führungskräfte stellt sie eine attraktive Altersvorsorge dar; der Arbeitgeber profitiert seinerseits von reduzierten Lohnnebenkosten und Steuerersparnissen.
Ihre Vorteile
Bilanzneutral und Vermögensschutz bei Insolvenz: Sie müssen als Arbeitgeber in der Firmenbilanz keine Rückstellungen bilden. Es entfällt somit die Erfordernis zur Erstellung von Bilanzgutachten.
Unbegrenzte Steuerfreiheit: Ihre Fach- und Führungskräfte profitieren von einer unbegrenzten Steuerfreiheit der Beiträge, was besonders bei einer Altersvorsorge von GGF und leitenden Angestellten positiv zu Buche schlägt.
Keine Sozialversicherungsbeiträge: Für Beiträge, die durch den Arbeitgeber finanziert werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Mitarbeiterbindung: Die betriebliche Altersversorgung ist ein Muss für zukunftsorientierte Unternehmen in Zeiten sinkender Renten. Wer hier gute Angebote hat, steigert die Attraktivität seines Unternehmens und kann leichter qualifizierte Mitarbeiter finden und binden.