Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Gesellschafter-Geschäftsführer

Steuer- und sozialabgabenfrei Firmenkapital in Privatvermögen umwandeln

  • unkompliziert und flexibel
  • lukrativ durch hohen anerkannten Steuervorteil
  • kein Bilanzausweis, keine Bilanzberührung
  • Kosten durch gewählte Versicherungslösung abgedeckt
  • hohe Garantieleistungen, hohe tatsächliche Rendite
  • freie Wahl zwischen Rente und Kapital bei Auszahlung
  • Steuervorteil durch Fünftelungsregelung bei Kapitalabfindung
  • exzellente Produktqualität durch qualifizierte Auswahl von Testsiegern
  • Hinterbliebenenabsicherung für Ehe- und Lebenspartner und für Kinder
  • Versorgung insolvenzfest

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Weshalb ist eine Geschäftsführer-Versorgung über den Betrieb empfehlenswert, und weswegen ist die betriebliche Altersvorsorge für angestellte Geschäftsführer wie auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) überaus lukrativ?

  • Sie sparen nicht aus bereits versteuertem Nettoeinkommen, sondern entweder aus dem Bruttogehalt als Entgeltumwandlung oder umfänglich gedeckt per Betriebsausgabe.
  • Alle Kapitalerträge verzinsen sich steuerfrei ohne Abzug von Abgeltungssteuer und erhöhen damit massiv den Zinseszinseffekt.
  • Demgegenüber im Vergleich z.B. das private Fondsparen: Von 1.000 Euro Brutto bleiben Ihnen netto z.B. nur 521 Euro, die Sie in einen Investmentfonds einbringen. Dabei werden laufend von den Erträgen die jährliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent abgezogen (zzgl. ggf. Soli 5,5% und Kirchensteuer), wodurch der Zinseszinseffekt deutlich geschmälert wird. So zahlen Sie faktisch zweimal Steuern und reduzieren unnötig Ihre Nettorendite. Die GGF-Versorgung bietet demgegenüber eine deutlich attraktivere Alternative.

Die Entgeltumwandlung oder die firmenfinanzierte bAV

Die Unterschiede stellen sich wie folgt dar:

 

BAV per Entgeltumwandlung:

  • Der Beitrag für Ihre Sparleistung speist sich aus dem Bruttoeinkommen: Es entfallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
  • Beispiel: 1.000 Euro GGF-Versorgung führen zu einem Nettoaufwand von rund der Hälfte, je nach Steuersatz.
  • Entgeltumwandlung: 1.000 Euro
  • Vorteil 479 Euro (42% Steuer, Soli, Kirchensteuer)
  • Nettoaufwand: 521 Euro

BAV per Betriebsausgabe:

  • Der Beitrag stellt eine Betriebsausgabe dar und reduziert den Betriebsgewinn in entsprechender Höhe.
  • Beispiel: 1.000 Euro GGF-Versorgung führen zu einem Aufwand von knapp 70%, je nach Gewerbesteuerhebesatz
  • Firmenfinanzierte Geschäftsführerversorgung: 1.000 Euro
  • Vorteil 323 Euro (bei 32,28% angenommenem Unternehmenssteuersatz)
  • Aufwand nach Steuer: 677 Euro