Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz der eigenen Mitarbeiter erhöhen. Dadurch verbessern sie nicht nur die Sozialleistungen des Unternehmens, sie verschaffen sich zugleich auch steuerliche Vorteile. Eine solche Versicherung kommt für viele Kosten rund um den Unfall und etwaige Folgekosten auf.

 

Ein Unfall ist auch während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schnell passiert und kann damit für den Mitarbeiter wie auch für das Unternehmen weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Unternehmen selbst muss sich um adäquaten Ersatz kümmern, und für den Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls dazu führen, dass dieser Einkommenseinbußen hinnehmen oder sogar kostenintensive Umbauten vornehmen muss. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung reicht häufig nicht aus, um die Kosten in angemessenem Umfang zu decken. Arbeitgeber allerdings können diesen Versicherungsschutz durch eine betriebliche Gruppenunfallversicherung verbessern und damit für mehr soziale Sicherheit sorgen.

Das besondere an einer Gruppenversicherung ist, dass Unternehmen diese für ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen erhalten können. Dabei können die gewünschten Tarifdetails dennoch individuell angepasst werden, wodurch das Unternehmen selbst entscheiden kann, welche Bestandteile die betriebliche Gruppenunfallversicherung abdecken soll. Zu den Leistungen können etwa Versicherungsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent zählen, oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann für Unfälle während der Arbeitszeit gelten, ebenso wie für Wegeunfälle. Selbst der private Bereich lässt sich mit abdecken, wodurch Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.

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